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Tarifabschluss 2018: Reaktion der Tarifvertragsparteien

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Die Tarifpartner des öffentlichen Dienstes haben sich positiv zum Ergebnis der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des Bundes und der Kommunen geäußert.

Reaktion der Arbeitgeber

Bundesinnenminister

In der dritten Runde der Tarifverhandlungen für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes des Bundes und der Kommunen konnte eine Einigung erzielt werden.

Bundesinnenminister Horst Seehofer sagte als Verhandlungsführer der Arbeitgeber: „Für die Beschäftigten wird es eine spürbare Lohnerhöhung und strukturelle Verbesserungen geben.

Wir freuen uns insbesondere, dass wir zielgerichtete Entgeltsteigerungen vereinbaren konnten, um den öffentlichen Dienst noch attraktiver zu machen. Ein Schwerpunkt ist, dass wir die Einstiegsgehälter in allen Entgeltgruppen bis 2020 um 10 % anheben. Außerdem steigern wir unsere Attraktivität für Fachkräfte und auch für die unteren Entgeltgruppen, für die wir eine soziale Komponente vorsehen. Alle Beschäftigten haben ein Plus von mindestens 6,8 %, für viele ist die Steigerung höher. Mit der Erhöhung der Entgelte geht eine ganz erhebliche Verbesserung der Struktur der Entgelttabelle einher, sie wird transparenter und gerechter.

Die Vereinbarung gilt für eine lange Laufzeit von 30 Monaten, also vom 1. März 2018 bis zum 31. August 2020, und das heißt auch: 30 Monate sozialer Frieden.

Beide Seiten haben Kompromisse gemacht, um ein tragfähiges Ergebnis zu erreichen, aber wir haben fair und konstruktiv verhandelt.“

Die Beschäftigten in den Entgeltgruppen 1 bis 6 erhalten mit Wirkung vom 1. März 2018 eine Einmalzahlung in Höhe von 250 Euro. Für die Auszubildenden, Praktikantinnen und Praktikanten sind angemessene Entgelterhöhungen vereinbart, ab 1. März 2018 und 1. März 2019 jeweils um 50 Euro. Für die Auszubildenden wird die Übernahmeregelung bis zum Oktober 2020 verlängert. Sie bekommen einen weiteren Urlaubstag.

Der Innenminister erklärte weiter: „Ich werde dem Bundeskabinett einen Gesetzentwurf vorlegen, mit dem der Tarifabschluss systemgerecht und zeitgleich auf den Beamtenbereich übertragen wird. Damit setzen wir auch die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag um.“

Bei Übertragung auf Beamte und Soldaten kostet das Ergebnis den Bund ab 2021 rd. 2,3 Mrd. Euro jährlich.

Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA)

Die Tarifvertragsparteien im öffentlichen Dienst haben in der dritten Verhandlungsrunde eine Einigung erzielt. Beide Seiten haben sich auf eine grundlegende Änderung der Tabellenstruktur verständigt, die die Attraktivität kommunaler Arbeitsplätze steigert und die Wettbewerbsfähigkeit insbesondere bei den Fach- und Führungskräften verbessert.

Das Ergebnis sieht für die mehr als zwei Millionen kommunalen Beschäftigten Gehaltserhöhungen in drei Stufen vor. Ab März 2018 steigen die Einkommen im Durchschnitt um 3,19 Prozent, ab April 2019 nochmals um 3,09 Prozent und ab März 2020 um weitere 1,06 Prozent. Das bedeutet in Gänze ein Kostenvolumen von rund 7,4 Milliarden Euro. Die Laufzeit beträgt 30 Monate. Damit besteht für die Arbeitgeber hohe Planungssicherheit.

Die Verhandlungspartner haben in den unteren Einkommen eine Mindesterhöhung vereinbart. Mit Wirkung vom März 2018 gibt es eine Einmalzahlung von 250 Euro.

„Die Verhandlungen in diesem Jahr kann man als außerordentlich intensiv bezeichnen. Wir sind froh, eine Einigung gefunden zu haben. Insgesamt ist der vereinbarte Kompromiss für uns akzeptabel“, so VKA-Präsident Dr. Thomas Böhle. „Wir haben gesagt, dass wir den öffentlichen Dienst zukunftsfähig machen wollen, indem wir die Arbeit der Beschäftigten angemessen honorieren und zugleich die Bezahlung der Fach- und Führungskräfte verbessern. Das ist uns mit diesem Ergebnis gelungen. Es profitieren beide Seiten davon.“

Über die Einkommenserhöhung hinaus wurden weitere Regelungen ausgehandelt. Dazu gehört unter anderem die mehrstufige Angleichung der Jahressonderzahlung Ost an das Westniveau. Das Ausbildungsentgelt erhöht sich in den Jahren 2018 und 2019 um jeweils 50 Euro. Der Urlaubsanspruch der Auszubildenden steigt auf 30 Arbeitstage. Die beschlossene prozentuale Entgeltsteigerung wird auf die ebenfalls von den Verhandlungen betroffenen Tarifverträge für Versorgungsbetriebe (TV-V) und Nahverkehrsbetriebe (TV-N) übertragen.

Reaktion der Gewerkschaften

ver.di

Bei den Tarifverhandlungen für die 2,3 Millionen Beschäftigten im öffentlichen Dienst von Bund und Kommunen wurde eine Einigung erzielt. Der neue Tarifvertrag soll am 1. März 2018 in Kraft treten.

7,5 Prozent Lohnerhöhung bei 30 Monaten Laufzeit, darauf haben sich die Tarifvertragsparteien des öffentlichen Dienstes in Potsdam verständigt. Der Verhandlungsführer der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) Frank Bsirske sprach vom „besten Ergebnis seit vielen Jahren“. Besonders hohe Zuwächse haben man in den Bereichen vereinbaren können, in denen der öffentliche Dienst die größten Personalgewinnungsprobleme auf dem Arbeitsmarkt hat: Bei Fach- und Führungskräften, Technikern, Ingenieuren, IT-Fachleuten und bei den sozialen Berufen, betonte Bsirske.

Der ver.di-Vorsitzende hob hervor, dass es zugleich gelungen sei, auch für Beschäftigte in den unteren und mittleren Entgeltgruppen einen deutlichen Sprung nach oben zu sichern. Bsirske: „100 Euro mehr an Ausbildungsvergütung und eine Anhebung der Löhne um durchschnittlich 10 Prozent bei Beschäftigungsbeginn. Dies erhöhte die Attraktivität des öffentlichen Dienstes als Arbeitgeber. Das ist wichtig, weil alle Bürgerinnen und Bürger auf einen funktionsfähigen öffentlichen Dienst angewiesen sind.“

Die Warnstreiks von 220.000 Beschäftigten in den letzten Tagen hätten dazu beigetragen, dass jetzt ein Durchbruch erzielt werden konnte, unterstrich der ver.di-Vorsitzende. Er begrüßte zugleich, dass Bundesinnenminister Seehofer in den Verhandlungen die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung auf die Beamtinnen und Beamten zugesagt habe.

Nach einer intensiven Diskussion hat die Bundestarifkommission den ver.di-Mitgliedern für die anstehende Mitgliederbefragung die Annahme des Ergebnisses empfohlen.

dbb

„Reale Zuwächse und Zukunftsperspektive: Die wochenlangen Proteste und über 40 Stunden intensiver Verhandlungen haben sich gelohnt“, erklärte der dbb Bundesvorsitzende Ulrich Silberbach nach der Einigung im Tarifkonflikt für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes von Bund und Kommunen.

„Die neue Einkommenstabelle TVöD liegt nach ihrem Umbau im März 2020 um 7,5 Prozent über der alten. Für alle Kolleginnen und Kollegen ergibt sich daraus ein sehr deutliches Plus im Geldbeutel. Wir sind angetreten, den Einkommensrückstand zur Privatwirtschaft zu verringern und haben geliefert“, so Silberbach am 18. April in Potsdam.

Mit dem Wegfall der alten Erfahrungsstufe eins und der Neubewertung und Anhebung der übrigen Stufen werde die Einkommenstabelle im TVöD durchgreifend modernisiert und in ihrer Struktur verbessert, ergänzte der dbb Fachvorstand Tarifpolitik Volker Geyer. „Wir haben die schwierige Balance hinbekommen, etwas für Berufseinsteiger und die Nachwuchsgewinnung zu tun und gleichzeitig die Wettbewerbsfähigkeit des öffentlichen Dienstes auf dem Fachkräftemarkt zu verbessern.“

Positiv hob Ulrich Silberbach außerdem die vereinbarte Konkretisierung der in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Übernahme der Personalkostensteigerungen im Pflegebereich durch den Bund hervor. „Das schafft endlich längst überfällige Entwicklungsperspektiven und mildert die besonderen Belastungen in den Pflegeberufen.“

Quelle: Pressemitteilungen der Tarifvertragsparteien

Bernhard Faber
Richter am Arbeitsgericht Augsburg a. D.

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