Themen

Prof. Dr. Boris Hoffmann ist Professor an der FHöV NRW in Köln und war viele Jahre als Jurist im Personalamt der Stadt Köln in leitender Stellung tätig.
Seit 2011 lehrt und forscht er an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung NRW in den Themengebieten Arbeitsrecht im öffentlichen Dienst und Beamtenrecht und führt bundesweit Fortbildungsveranstaltungen durch. Seine Veröffentlichungen befassen sich mit aktuellen und praxisrelevanten Themen des Personalrechts.

Dr. Erik Schmid ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei BEITEN BURKHARDT in München.
Sein Tätigkeitsbereich umfasst die kollektive und individuelle arbeitsrechtliche Beratung von nationalen und internationalen Unternehmen sowie deren bundesweite gerichtliche Vertretung. Dr. Schmid berät seine Mandanten u.a. im Rahmen von Restrukturierungen und in tarif- und betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten.
Arbeits-, Tarif- und Personalvertretungsrecht
Theaterintendant und Arbeitnehmerbegriff
Unter welchen Voraussetzungen der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist.
Weiterlesen...Eine gefährliche Mischung: Die Probezeit und die Befristung
Die ersten – in der Regel – sechs Monate eines Arbeitsverhältnisses dienen der Erprobung und die strengen Kündigungsregelungen (Kündigungsgrund und Kündigungsfrist) sind nur eingeschränkt anwendbar. Die Befristung beendet ein Arbeitsverhältnis ebenfalls, ohne dass es auf einen Kündigungsgrund und eine Kündigungsfrist ankommt. Wenn beide Instrumente gemeinsam genutzt werden, entsteht eine gefährliche Mischung und es muss eine besondere Verhältnismäßigkeit gewahrt werden.
Weiterlesen...Befristung von Arbeitsverhältnissen
Wie der Personalrat im Rahmen der Befristung eines Arbeitsverhältnisses ordnungsgemäß beteiligt wird.
Weiterlesen...Dienstliche Beurteilungen und strukturierte Interviews als Auswahlinstrumente
Unter welchen Voraussetzungen der Rückgriff auf alternative Auswahlmethoden zulässig ist.
Weiterlesen...Sechs Tage sollst du arbeiten, am siebten Tag sollst du ruhen – die Sonntagsarbeit
Es ist Sonntag und (ich soll eigentlich ruhen, aber) ich schreibe diesen blog. Der Sonntag – zentrales Ruheelement im Christentum und im Arbeitszeitgesetz. Der Sonntag wird im Christentum als Tag der Auferstehung Jesu und Ruhetag gefeiert. Der Sonntag wird im Arbeitszeitgesetz als gesetzlichen Ruhetag geschützt. Als Fachanwalt für Arbeitsrecht und als ehemaliger Oberministrant sehe ich mich auch oder gerade am Sonntag als geeignet an, über die Sonntagsarbeit zu bloggen.
Weiterlesen...Schnee, Eis und Sturm – (K)ein Recht nicht zur Arbeit zu erscheinen
Es ist Winter. Es schneit, es gefriert, es stürmt, Züge fallen aus, Straßen sind kaum zu befahren. Wie sollen Arbeitnehmer bei den teils heftigen winterlichen Bedingungen an den Arbeitsplatz kommen. Oder anders gefragt: Müssen Arbeitnehmer bei solchen Wetterverhältnissen überhaupt zur Arbeit erscheinen?
Weiterlesen...Klagen von unterlegenen Bewerberinnen und Bewerbern führen nicht immer zum Erfolg
Wann ein Anspruch auf Schadensersatz einer erfolglosen Bewerberin oder eines erfolglosen Bewerbers nur Aussicht auf Erfolg haben kann.
Weiterlesen...Ski + Business + Verletzung = Arbeitsunfall
„Am Freitog auf′d Nocht – Montier' i die Schi – Auf mei′ Auto und dann begib' i mi –- In's Stubaital oder noch Zell am See – Weil durt auf die Berg ob′m ham′s immer an leiwaund'n Schnee – Weil i wü′ – Schifoan Schifoan Wow, wow, wow, wow Schifoan – Weil Schifoan is des leiwaundste – Wos ma si nur vurstelln kann“ singt Wolfgang Ambros in seinem Hit „Schifoan“. Als hätte Wolfgang Ambros bei der Veröffentlichung des Songs vor ca. 50 Jahren schon an den Bescheid des SG Hannover vom 14.11.2025 – S 22 U 203/23 gedacht, endet das Lied „Am Sonntag auf'd Nacht – Montier′ i die Schi – Auf mei' Auto, aber dann überkommt′s mi – Und i schau' no amoi aufe – Und denk' ma, aber wo – I foar′ no ned z′Haus, i bleib' am Montog a no do“.
Weiterlesen...Finger weg von der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus dem Internet!
Warum die Vorlage einer kostenpflichtigen Bescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit zu einer wirksamen außerordentlichen Kündigung führen kann.
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Dr. Maximilian Baßlsperger † war Experte auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts.
„Wem Gott ein Amt gibt, dem gibt er auch den Verstand.“
Dr. Maximilian Baßlsperger, war seit mehr als zwei Jahrzehnten als Kommentator für das Bayerische Beamtenrecht tätig, kommentierte in seinem Blog aktuelle Themen mit einem Augenzwinkern.
Liebe Leserinnen und Leser des Blogs zum Beamtenrecht,
mit tiefer Trauer müssen wir Ihnen mitteilen, dass unser hochgeschätzter Autor und Experte für Beamtenrecht, Dr. Maximilian Baßlsperger †, verstorben ist.
Über viele Jahre hat er mit seiner fundierten Fachexpertise und seinem unermüdlichen Engagement unsere Publikationen bereichert und Ihnen wertvolle Einblicke in die komplexe Materie des Beamtenrechts vermittelt.
Beamtenrecht
Nachruf auf Dr. Baßlsperger
Wir trauern um unseren Autoren Dr. Baßlsperger, der Mitte November verstorben ist.
Weiterlesen...Die Arbeitsgemeinschaft höherer Dienst – AhD
Schon mit dem Beitrag „Die bayerische Polizeistiftung“ wurde auf eine Interessensvertretung der Beamten hingewiesen, die eine bestimmte Laufbahn unterstützt. Mit diesem Beitrag wird eine Interessensvertretung der Beamten vorgestellt, die die Interessen einer einzigen Laufbahngruppe vertritt.
Weiterlesen...Zusätzliche Lehrverpflichtung in Sachsen-Anhalt unwirksam!
Das BVerwG hat mit Urteil vom 04.09.2025 – 2 CN 1.24 – die zusätzliche Lehrverpflichtung für Lehrkräfte in Sachsen-Anhalt für unwirksam erklärt.
Weiterlesen...Straftaten im Ausland und deutsches Disziplinarrecht
Das BVerwG hat ein sehr interessantes Urteil zur disziplinarrechtlichen Verfolgung von ausländischen Straftaten nach deutschem Recht gefällt.
Weiterlesen...Rechtsanspruch des Beamten auf eine Abordnung
Nehmen wir einmal an, ein Beamter hat bei einer anderen Behörde erfolgreich an einem Auswahlverfahren für eine Stelle teilgenommen, auf der er nach einer Erprobungszeit auch befördert werden kann. Besitzt er einen Rechtsanspruch auf Abordnung?
Weiterlesen...Weibliche Polizeibeamte bevorzugt!
Unglaublich! Ein Kommissariat in Niedersachsen soll männliche Polizisten aufgrund ihres Geschlechts mit System schlechter bewertet haben als ihre Kolleginnen.
Weiterlesen...Die Bayerische Polizeistiftung
Immer wieder werden Polizisten Opfer gewalttätiger Übergriffe – wie etwa am 22.08.2025, als ein 34-jähriger Polizeibeamter von einem Tankstellenräuber in Völklingen erschossen wurde.
Weiterlesen...15 Jahre keinen Tag zur Arbeit: Der Dienstherr zahlt!
Daran krankt vor allem das Ansehen des Berufsbeamtentums: Man wird dienstunfähige Beamte einfach nicht los! Eine verbeamtete Lehrerin war seit 2009 durchgehend krank (geschrieben) und erhielt weiter ihre volle Besoldung — und das aus den Mitteln der Allgemeinheit ……
Weiterlesen...Größte Vorbehalte des BVerwG gegen Assessmentverfahren
Assessmentverfahren und andere Auswahlverfahren wie „Strukturierte Interviews“ etc. sind stets nur Momentaufnahmen, die für eine sachgerechte Einschätzung der Leistungen nur in ganz seltenen Ausnahmen herangezogen werden dürfen, wenn aktuelle oder frühere Beurteilungen nicht mehr aussagekräftig sind.
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Prof. Dr. Bettina Franzke, Dipl.-Psych., Professorin für interkulturelle Kompetenzen und Diversity-Management an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung Nordrhein-Westfalen.
Arbeitsschwerpunkte sind: Chancengleichheit im Beruf, Frauen in Führungspositionen, Förderung von Diversitätskompetenz und interkulturelles Lernen, Konzeption und Umsetzung von Genderseminaren und Gendertrainings für unterschiedliche Zielgruppen und Arbeitsbereiche.
Gleichstellung und Chancengleichheit
Gleichstellung braucht interkulturelle Kompetenz
Warum Kultur, Geschlecht und Perspektivenwechsel untrennbar verbunden sind
Weiterlesen...Das Entgelttransparenzgesetz in Deutschland – schon lange reformbedürftig
Das bisherige Entgelttransparenzgesetz hatte keine nachhaltige Wirkung auf die Lohngerechtigkeit. Jetzt kommt eine Novelle.
Weiterlesen...Der internationale Frauentag am 8. März: Geschichte, Gegenwart und politischer Auftrag
Liebe Leserin, lieber Leser,Der internationale Frauentag am 8. März ist weltweit ein zentrales Datum im Kampf für Gleichstellung, Frauenrechte und soziale Gerechtigkeit. Er erinnert an historische Errungenschaften, macht bestehende Ungleichheiten sichtbar und bietet Raum für politische Forderungen wie auch solidarisches Handeln. In Deutschland und Europa ist der Frauentag unterschiedlich geprägt – abhängig von politischen Systemen, historischen Erfahrungen und gesellschaftlichen Debatten. Daher lohnt sich ein differenzierter Blick auf Geschichte, internationale Praxis und aktuelle Herausforderungen. Historische Wurzeln und Traditionen in West- und Ostdeutschland Der internationale Frauentag geht auf die sozialistische Frauenbewegung des frühen 20. Jahrhunderts zurück. Auf der Internationalen Sozialistischen Frauenkonferenz 1910 in Kopenhagen schlug Clara Zetkin einen weltweiten Kampftag für das Frauenwahlrecht vor (Zetkin, 1910/1976). Der Frauentag wurde 1911 in mehreren europäischen Ländern erstmals begangen, unter anderem in Österreich und Dänemark (Wurms, 1980). In der DDR entwickelte sich der 8. März zu einem Tag, der zwar nicht arbeitsfrei war, an dem aber oft nachmittags Feierlichkeiten stattfanden: Frauen bekamen Blumen geschenkt, ihre Leistungen in den Betrieben wurden ausgezeichnet und es wurden Reden gehalten. Strukturelle Probleme wie Doppelbelastung oder eingeschränkte politische Mitbestimmung wurden hingegen kaum thematisiert (Harsch, 2007). Offiziell stand im Sozialismus die Gleichberechtigung der Frau im Mittelpunkt. In der Bundesrepublik Deutschland war der Frauentag lange eng mit der autonomen Frauenbewegung verbunden. Ab den 1970er-Jahren nutzten Aktivistinnen den 8. März für Demonstrationen gegen patriarchale Strukturen, für sexuelle Selbstbestimmung und gegen geschlechtsspezifische Gewalt. Erst seit den 2000er-Jahren findet der Frauentag breitere gesellschaftliche Aufmerksamkeit. In Berlin und Mecklenburg-Vorpommern ist der 8. März inzwischen gesetzlicher Feiertag. Der internationale Frauentag in Osteuropa In vielen osteuropäischen Ländern besitzt der Frauentag bis heute eine hohe gesellschaftliche Bedeutung. In Polen wird der 8. März („Dzień Kobiet“) traditionell mit Blumen und kleinen Geschenken begangen. Gleichzeitig nutzen feministische Gruppen den Tag zunehmend für Proteste gegen konservative Rollenvorstellungen und gegen Einschränkungen der Selbstbestimmung beim Schwangerschaftsabbruch (Graff & Korolczuk, 2022). In Bulgarien ist der Frauentag ebenfalls weit verbreitet und wird häufig im familiären oder kollegialen Umfeld gefeiert. Der politische Charakter tritt dabei oftmals zugunsten einer symbolischen Anerkennung von Frauen in den Hintergrund. In der Russischen Föderation ist der 8. März ein gesetzlicher Feiertag. Er wird meist unpolitisch als Mischung aus Muttertag und Valentinstag verstanden, mit Blumen, Gratulationen und arbeitsfreiem Tag. Kritikerinnen weisen darauf hin, dass diese Form der Feier bestehende Geschlechterrollen eher stabilisiert als hinterfragt (Rivkin-Fish, 2010). Zentrale Themen des Frauentags in Deutschland Der internationale Frauentag kann in Deutschland genutzt werden, um insbesondere auf fortbestehende Ungleichheiten aufmerksam zu machen. Dazu zählen unter anderem der Gender Pay Gap, die ungleiche Verteilung von Sorgearbeit, die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen sowie geschlechtsspezifische Gewalt. Auch intersektionale Perspektiven gewinnen an Bedeutung: Diskriminierung betrifft Frauen nicht gleichermaßen, sondern überschneidet sich mit Faktoren wie Herkunft, sozialem Status, Behinderung oder sexueller Identität (Crenshaw, 1989). Zudem rücken Debatten um Selbstbestimmung, faire Arbeitsbedingungen und die wirtschaftlichen Folgen von Krisen stärker in den Fokus. Der Frauentag bietet Gelegenheit, Gleichstellung nicht als „Frauenthema“, sondern als gesamtgesellschaftliche Aufgabe zu begreifen. Was Frauen und Männer am 8. März tun können – Empfehlungen Der internationale Frauentag lebt vom Mitmachen. Frauen können den Tag nutzen, um sich zu vernetzen, an Demonstrationen oder Veranstaltungen teilzunehmen und ihre Anliegen sichtbar zu machen. Ebenso wichtig ist Selbstfürsorge: Die Anerkennung eigener Leistungen ist ein politischer Akt in einer Gesellschaft, die weibliche Arbeit mitunter entwertet. Männer können dabei die Rolle als Verbündete einnehmen. Dazu gehört, zuzuhören, feministische Forderungen ernst zu nehmen und Verantwortung im Alltag zu tragen – etwa für eine gleichberechtigte Aufteilung von Sorgearbeit. Statt symbolischer Gesten braucht es nachhaltiges Engagement, beispielsweise durch Unterstützung von Gleichstellungsinitiativen oder kritische Reflexion eigener Privilegien. Nicht zuletzt können Organisationen, Medien und Politik den 8. März nutzen, um Gleichstellung aktiv voranzubringen: durch transparente Gehaltsstrukturen, wirksame Förderprogramme und die konsequente Umsetzung bestehender Gleichstellungsgesetze. Fazit Der internationale Frauentag ist weit mehr als ein historisches Relikt oder ein Tag mit Blumen. Seine unterschiedlichen Traditionen in Deutschland und Osteuropa zeigen, wie stark gesellschaftliche Systeme die Bedeutung dieses Datums prägen. Der 8. März bleibt ein Anlass, um Errungenschaften zu würdigen, Missstände zu benennen und gemeinsam an einer geschlechtergerechten Zukunft zu arbeiten.Literatur Crenshaw, K. (1989). Demarginalizing the intersection of race and sex. University of Chicago Legal Forum, 1989(1), 139–167. Graff, A., & Korolczuk, E. (2022). Anti-gender politics in the populist moment. Routledge. Harsch, D. (2007). Revenge of the domestic: Women, the family, and communism in the German Democratic Republic. Princeton University Press. Rivkin-Fish, M. (2010). Pronatalism, gender politics, and the renewal of family support in Russia. Signs: Journal of Women in Culture and Society, 36(1), 179–204. Wurms, R. (1980). Wir wollen Freiheit, Frieden, Recht! Der Internationale Frauentag – Zur Geschichte des 8. März. Verlag Marxistische Blätter. Zetkin, C. (1976). Zur Geschichte des internationalen Frauentages (Originalarbeit 1910). In E. Lang (Hrsg.), Clara Zetkin: Ausgewählte Reden und Schriften (S. 300–305). Dietz.Hinweis: Bitte beachten Sie auch unseren Themenbeitrag „Globaler Frauen*streik-Tag am 9. März 2026“ Globaler Frauen*streik-Tag am 9. März 2026Blogübersicht < BlogbeitragDer Internationale Frauentag ist mehr als Blumen und Komplimente. Er steht für politischen Kampf und gesellschaftliche Veränderung.
Weiterlesen...Alleinerziehende in Deutschland: Lebensrealitäten, Erwerbsarbeit und gleichstellungspolitische Handlungsfelder
Die besondere Situation von Alleinerziehenden zu verstehen und auf ihre Belange aufmerksam zu machen, ist ein Dauerthema.
Weiterlesen...Was ist Geschlecht? Und wie lässt es sich messen oder erfragen? – Praxisnahes Wissen für Gleichstellungsbeauftragte
Sie erfahren, wie Geschlecht in seiner Vielfalt erfragt und gemessen werden kann.
Weiterlesen...Neues Jahr – neue Ziele! Werkzeuge zur Zielfindung und Zielerreichung
Ziele geben Orientierung. Sie sind Motor für Motivation und nachhaltige Veränderung – im persönlichen Leben genauso wie in der Gleichstellungsarbeit. Hier erfahren Sie, wie Sie Ziele definieren und umsetzen.
Weiterlesen...„Krisenzeiten“ bei der Autofahrt/Gleichstellung … aus …/Gratulationen
Autofahrten, Gleichstellung und eine besondere Gastrednerin: Ein Hotelgespräch über die Herausforderungen des Alltags.
Weiterlesen...Vereinbarkeit und weiter
Freistellung bei Erkrankung des Kindes / der Kinder – wie weiter mit der „Väterzeit“
Weiterlesen...Auf in ein neues Jahr
Ich - Equal Pay Day und das Schaltjahr - Ein Film - Nachdenken über…
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Ramona Dietmair, Einkommensteuerreferat des Bayerischen Landesamts für Steuern.
Ramona Dietmair ist Ansprechpartnerin der Finanzämter und betreut die Lohnsteuer-Außenprüfung und -Arbeitgeberstellen. Zu ihren Aufgaben zählt dabei auch die Durchführung regelmäßiger Fortbildungsveranstaltungen im Lohnsteuerbereich.
Lohnsteuerrecht
Jährlich aufs Neue (bestätigen)?
Die Bundesregierung hatte es sich im Koalitionsvertrag zum Ziel gesetzt, das Ehrenamt zu fördern und unter anderem die Ehrenamts- und Übungsleiterpauschale anzuheben. Diese Bestandteile des „Zukunftspakts Ehrenamt“ wurden mit dem Steueränderungsgesetz 2025 auf den Weg gebracht und die Steuerfreibeträge mit Wirkung ab 2026 angehoben. Soweit die ehrenamtliche Tätigkeit in einem Arbeitsverhältnis erbracht wird, kann der Arbeitgeber den Freibetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigen und muss nur den übersteigenden Arbeitslohn der Besteuerung unterwerfen. Worauf sollte dabei geachtet werden?
Weiterlesen...Betriebliche Feierlichkeiten
Das betriebliche Fest zum 50. Geburtstag des Abteilungsleiters – gibt es das überhaupt, oder müsste das nicht vielmehr als privates Fest beurteilt werden? Übernimmt der Arbeitgeber die Kosten für eine private Feier des Arbeitnehmers liegt in der Regel Arbeitslohn vor. Der Anlass einer Party ist zwar ein Indiz, nicht aber allein ausschlaggebend dafür, ob es sich um eine private oder betriebliche Feier handelt. Der Empfang anlässlich des Ausstands eines Kollegen kann beispielsweise ein Fest des Arbeitgebers sein. Führt die Kostenübernahme dennoch zu Lohn?
Weiterlesen...Parkraumnot
Wer kennt es nicht: den Run auf die wenigen verfügbaren Parkplätze, der einen trotz flexibler Arbeitszeiten zum – mehr oder weniger freiwilligen – early bird werden lässt. Für den Rest der Belegschaft bleiben allenfalls kostenpflichtige Parkplätze – wenn man Glück hat. In Ballungsräumen gehört dies oftmals zum täglich Brot. Heißt das nun aber auch, diese Kosten entstehen zwangsläufig? Eine Frage, der dann Bedeutung zukommt, wenn der Parkplatz einem Firmenwagen dient, der auch privat genutzt werden darf.
Weiterlesen...Aktiv in der Rente
Das Gesetz zur steuerlichen Förderung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rentenalter widmet sich voll und ganz nur einem Thema: dem Freibetrag von 24.000 Euro für Arbeitnehmer, die nach Erreichen der gesetzlichen Regelaltersgrenze weiterarbeiten. Arbeiten im Alter soll dadurch an Attraktivität gewinnen und damit ein Auftrag aus dem Koalitionsvertrag, Anreize für freiwilliges längeres Arbeiten zu schaffen, umgesetzt werden. Viel Zeit blieb nicht zwischen der Zustimmung des Bundesrats am 19. Dezember und der erstmaligen Anwendung ab Januar 2026. Wohl einmal mehr eine Herausforderung für Programmierung, Arbeitgeber sowie Berater. Um zeitnah die wesentlichen Eckdaten zur neuen Vorschrift zu kommunizieren, wurden jetzt die ersten FAQs auf der Homepage des BMF veröffentlicht. Diese richten sich sowohl an Arbeitgeber, als auch an (ggfs.) betroffene Arbeitnehmer. Der Fragenkatalog wird aber vermutlich noch nicht abschließend sein…
Weiterlesen...Ein genauerer Blick auf die Zweite
Hinsichtlich der doppelten Haushaltsführung fällt der Blick aktuell zu allererst auf die Fälle mit Auslandsbezug. An dieser Stelle gibt es ab 2026 eine Neuregelung, die der Gesetzgeber mit dem Steueränderungsgesetz 2025 verabschiedete. Wie auch in den Fällen mit einer Unterkunft im Inland gibt es nun auch für die Auslandsunterkunft einen gesetzlich festgeschriebenen Höchstbetrag. Zukünftig können insoweit die dem Arbeitnehmer tatsächlich entstehenden Aufwendungen für die Nutzung der Unterkunft oder Wohnung angesetzt werden, höchstens aber 2.000 Euro im Monat. Durch diese Typisierung soll die seitens des BFH geforderte Einzelfallprüfung obsolet werden. Das ist aber nicht alles – welche Neuigkeiten gibt es noch zur Vorschrift, besonders im Hinblick auf die Zweitwohnung?
Weiterlesen...Und wieder einen Schritt digitaler
Um bürokratischen Aufwand bei der (lohn-)steuerlichen Behandlung der Beiträge zu einer privaten Kranken- und Pflegeversicherung zu mindern, wurde in den letzten Jahren daran gearbeitet, einen umfassenden elektronischen Datenaustausch zwischen den Unternehmen der privaten Kranken- und Pflegeversicherung, der Finanzverwaltung und den Arbeitgebern einzuführen. Die entsprechenden Regelungen wurden schon mit dem Jahressteuergesetz 2020 beschlossen und mit dem Jahressteuergesetz 2022 punktuell konkretisiert. Der gesetzlich vorgesehene Starttermin der Einführung des Datenaustauschs war zunächst der 01.01.2024, der allerdings aufgrund der Komplexität des technischen Verfahrens nochmals verschoben werden musste. Nun endlich, zum 01.01.2026, startet das elektronische Datenaustauschverfahren. Was bedeutet das für die Praxis, insbesondere das Lohnsteuerabzugsverfahren?
Weiterlesen...Die planbare Anhebung
Rund sechs bis acht Millionen Menschen arbeiten aktuell in einem Minijob, in einigen Branchen wie Gastronomie, Handel oder Reinigung sind Minijobs gar die Regel. Dennoch oder vielleicht sogar auch deshalb wird aktuell über deren Abschaffung diskutiert. Problematisiert wird in erster Linie die unzureichende soziale Absicherung. Steuerlich hingegen können Minijobber insbesondere von der niedrigen Pauschsteuer profitieren, die häufig nicht vom Arbeitnehmer getragen werden muss. Hinzu kommt die fehlende Progressionswirkung im Rahmen der Veranlagung, der Steuersatz auf die übrigen Einkünfte erhöht sich dadurch (ausnahmsweise) nicht.
Weiterlesen...Nicht mehr in Gänze pauschal
Um die Förderung nachhaltiger Mobilität und die Nachfrage nach emissionsfreien Kraftfahrzeugen weiter zu steigern, wurde Mitte des Jahres bereits die Bruttolistenpreisgrenze für die günstige Viertelungsregelung von 70.000 Euro auf 100.000 Euro angehoben. Ab 01.07.2025 profitieren nun auch Elektrofahrzeuge mit einem Bruttolistenpreis bis 100.000 Euro von der vorteilhaften Bewertung des privaten Nutzungswerts. Die Vorteilsermittlung für die Überlassung eines Elektrofirmenfahrzeugs auch zur privaten Nutzung ist aber nicht der einzige Berührungspunkt zwischen Elektromobilität und Lohnsteuer. Auch wenn es darum geht, wer den Ladestrom trägt, lohnt sich ein genauer Blick.
Weiterlesen...Nicht neu – aber hilfreich
Zu den Sachverhalten, die regelmäßig bis vor Gericht landen, gehört auch der doppelte Haushalt. Dies dürfte unter anderem seinem Wesen als Massensachverhalt geschuldet sein – eine Vielzahl an Anwendungsfällen, die typisierenden Regelungen unterliegen. Dabei war die „Massentauglichkeit“ auch gerade eine der Zielrichtungen der Reform des steuerlichen Reisekostenrechts. Allerdings bieten Vorschriften mit einem großen Anwendungsbereich eben auch größere Gelegenheit für einen Rechtsstreit. Um die Unstimmigkeiten zu vermeiden bzw. zumindest zu reduzieren, sollen die Regelungen zur doppelten Haushaltsführung nochmal gesetzlich konkretisiert werden. Konkret geht es um die Kosten für eine im Ausland belegene Unterkunft, für die eine praxistaugliche Lösung angestrebt wird.
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Dr. Andreas Gourmelon ist Professor für Personal- und Verwaltungsmanagement an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW. Er ist seit vielen Jahren im Themenbereich Personalmanagement lehrend, forschend und beratend tätig.
Er ist u. a. Autor der Werke „Management im öffentlichen Sektor“ und „Personalmanagement im öffentlichen Sektor“, die sich sowohl bei Studierenden als auch Praktikern großer Beliebtheit erfreuen.
Personalmanagement
Update: 19. Symposium für Personalmanagement
Am 6. Mai 2026 findet in Gelsenkirchen ein Symposium zur Thematik „Personalmanagement in neuen Zeiten“ statt.
Weiterlesen...Entwurf des LADG NRW liegt vor
Für das Landesantidiskriminierungsgesetz Nordrhein-Westfalen wurde die Verbändeanhörung eingeleitet.
Weiterlesen...KI für das Onboarding nutzen
Mit dem Forschungsprojekt KI-InnOMATIV soll die Personaleinführung auch von Menschen mit Behinderungen optimiert werden.
Weiterlesen...Sind Onboarding-Maßnahmen überhaupt wirksam?
Die Ergebnisse einer Meta-Analyse belegen: Durch Onboarding-Maßnahmen werden neue Mitarbeitende an den Arbeitgeber gebunden.
Weiterlesen...Akzeptieren Bewerbende den Einsatz von KI?
Die Studie von Charlotte Lange gibt Einblick in die Gedankenwelt von Nachwuchskräften des öffentlichen Sektors und zeigt Maßnahmen zur Akzeptanzförderung auf.
Weiterlesen...Nachschlagewerk zum Personalmanagement?
Liebe Leserin, lieber Leser,am 17. Juni 2025 wurde das Werk „Ahr, M. (2025). Personalmanagement im öffentlichen Dienst. Haufe“ veröffentlicht. Zum Autor Michael Ahr ist Gründer der „GfV – Gesellschaft für Verwaltungsberatung“ und berät seit 20 Jahren verschiedene Organisationen des öffentlichen Sektors. Seine berufliche Karriere nahm ihren Ausgangspunkt bei der Polizei Nordrhein-Westfalen. Dort war er zuerst als Polizist im gehobenen, später als Führungskraft im höheren Dienst tätig. Neben polizeispezifischen Qualifikationen verfügt der Autor ausweislich seines Linked-In-Profils über Qualifikationen in den Bereichen Coaching und Beratung, Change Management sowie Organisations- und Bildungsmanagement. Ausstattung und Stil Das Buch mit einem Verkaufspreis von knapp 70 Euro umfasst 357 Seiten. Neben dem Textteil beinhaltet das Werk übersichtliche Verzeichnisse zur Literatur, zu den Checklisten, zu den Übersichten sowie den Stichworten. Die im Werk enthaltenen 24 Abbildungen und 36 Tabellen sind gut lesbar mit Grautönen gestaltet. Unterstützt wird die Lektüre durch ein angenehmes, nicht überfrachtetes Layout des Textes. Der Autor formuliert sehr verständlich, klar und schnörkellos. Hervorzuheben ist auch das überaus gelungene Korrektorat. Zielgruppe des Werkes Gerichtet ist das Buch an Praktiker des Personalmanagements sowie Entscheidungsträger im öffentlichen Dienst (S. 15).1 Es soll als Nachschlagewerk dienen, welches die Zielgruppen „…bei Ihren Herausforderungen und Themenstellungen rund um das Personalmanagement unterstützt" (S. 15). Gliederung und Themen Neben zwei einleitenden umfasst das Werk zwölf inhaltliche Kapitel. Die Gliederung orientiert sich am Personallebenszyklus, d. h. zuerst werden die Themen Personalplanung, Personalgewinnung und -auswahl, Onboarding, Ausbildung und Personalentwicklung, später die Themen Leistungsmanagement und Zielvereinbarung, Mitarbeiterbindung und -motivation, Trennungsmanagement und Nachfolgeplanung behandelt. Ergänzend finden sich Kapitel zu den Themen Personalcontrolling, Digitalisierung im Personalmanagement, Schnittstellenmanagement sowie Zukunft des Personalmanagements. Evidenzbasierung und Zitierung Michael Ahr erhebt den Anspruch, dass sein Werk Entscheidungsträger dabei unterstützt, die Personalpolitik auf eine evidenzbasierte Grundlage zu stellen. Dieser Anspruch ist sehr zu begrüßen, wird allerdings im Buch nur teilweise verwirklicht. Bei der Analyse der Quellen ist auffällig, dass ein hoher Anteil der wiedergegebenen Quellen Veröffentlichungen von Unternehmensberatungen, Stiftungen und Verbänden sind. Die umfangreiche, in Fachzeitschriften, Herausgeberwerken oder Monographien dokumentierte Forschungsliteratur zum Personalmanagement im öffentlichen Sektor nutzt Ahr nur in verhältnismäßig geringem Maße. Das Ausmaß der Zitierung von Quellen variiert stark. So zitiert der Autor im Kapitel 5 eine Quelle und ein Praxisbeispiel – auf insgesamt 25 Seiten. An manchen Stellen (z. B. S. 198 – 201) werden Theorien sowie Modelle erläutert und Autorennamen benannt, aber keine Quellen angegeben. Wie der Autor an manchen Stellen zu Aussagen gelangt ist, bleibt unklar – z. B. in Tabelle 3, die Aussagen zur Validität von Auswahlmethoden enthält. Hat Ahr die Validität selbst überprüft? Oder eine Quellenangabe vergessen? Fehlende Quellenangaben erschweren es den Lesern´, sich in einzelne, besonders interessierende Themen durch Quellenstudium vertiefen zu können. Hervorzuheben ist die Aktualität der verwendeten Quellen. Inhalte Auf den 325 Inhaltsseiten des Werkes werden viele für das Personalmanagement im öffentlichen Sektor bedeutsame Inhalte erläutert. Die am Personallebenszyklus orientierte und durch weitere Aspekte ergänzte Gliederung erleichtert den Lesern die Einordung der Inhalte. Einige Textteile bieten den Praktikern sicherlich wertvolle Anregungen, z. B. bei der Auflistung möglicher Controlling-Kennzahlen im Kapitel 11.3. Andere Themengebiete werden nur kurz erwähnt oder bleiben im Vergleich zu anderen Inhalten recht oberflächlich. Beispiele hierfür sind die Darstellung von Vorstellungsgesprächen oder die Ausführungen zur Beamtenausbildung, die jeweils auf einer halben Seite erfolgen. Viele Ausführungen sind für den Anfänger im Personalmanagement informativ, helfen aber den erfahrenen Praktikern in den Verwaltungen kaum weiter. Beispiele hierfür sind die Ausführungen zur Stellenbeschreibung und -bewertung in Kapitel 3.3 oder zur Dienstlichen Beurteilung in Kapitel 8.2. Bei manchen Themen habe ich einen engen Bezug zum öffentlichen Dienst vermisst. Das folgende beispielhafte Zitat stammt aus dem Kapitel 10.2 Trennungsmanagement: „Die Definition von Kriterien zur Sozialauswahl unterstützen bei der Personalauswahl im Zuge betriebsbedingter Kündigungen und können im Vorfeld mit den Personalvertretungen abgestimmt werden“ (S. 236). Betriebsbedingte Kündigungen sind derzeit im öffentlichen Dienst nicht von hoher Relevanz. Für viele Handlungsfelder des Personalmanagements im öffentlichen Dienst gibt es rechtliche Vorgaben und Regelungen. Sofern ich mich nicht verzählt habe, verweist Michael Ahr im Buch insgesamt nur auf einen Artikel des Grundgesetzes und einen Paragraphen. Die umfangreichen Praxiserfahrungen des Autors werden in den zahlreichen Checklisten offenbar. Diese Checklisten können den Praktikern als wertvolle Reflexionshilfe für das eigene Vorgehen dienen. Praxisbeispiele Ergänzt werden die Ausführungen des Autors durch Berichte von Praktikern und Unternehmensberatern. Diese teils sehr ausführlichen Berichte bieten interessante Einblicke in die Handlungsweisen einzelner Organisationen. An manchen Stellen sind die Problem- und Lösungsbeschreibungen sehr spezifisch für die jeweilige Organisation, so dass sich manche Erkenntnisse kaum auf andere Organisationen übertragen lassen, z. B.: „Auch die Probleme beim Schwimmen nehmen zu. Das Öffnen der Augen unter Wasser, um Gegenstände vom Beckenboden hochzuholen, wird zunehmend zum Problem“ (S. 134; beschrieben werden Schwierigkeiten bei der Polizei-Ausbildung). Unnötig sind nach meiner Ansicht Zusammenfassungen und Interpretationen der Praxisberichte durch den Autor (z. B. S. 136 – 137). Nachschlagewerk? Michael Ahr hat sich das sehr anspruchsvolle Ziel gesetzt, ein Nachschlagewerk für die Praktiker zu schaffen, „… die täglich mit den spezifischen Herausforderungen des Personalmanagements im öffentlichen Dienst konfrontiert sind“ (S. 15). Wird als Maßstab für „Nachschlagewerk für die Praxis“ z. B. das Buch von Böhle (2022) herangezogen, so ist dieses Ziel nicht erreicht worden. Dazu sind viele Ausführungen im Werk von Ahr für erfahrene Praktiker zu wenig in die Tiefe gehend. Zieht man als Maßstab heran, dass sich Leser erstmalig über eines der Handlungsfelder des Personalmanagements informieren können, so ist das Ziel fast erreicht – das Tüpfelchen auf dem i wären umfangreichere Quellenangaben und Verweise auf die rechtlichen Grundlagen des Personalmanagements in der öffentlichen Verwaltung. Herzlichst,Andreas GourmelonQuellenangabe: Ahr, M. (2025). Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung. Haufe. Böhle, T. (2022). Kommunales Personal- und Organisationsmanagement. C. H. Beck. 1 Dieses und die folgenden Zitate entstammen dem Werk von Ahr (2025).Blogübersicht < BlogbeitragRezension des Werkes „Personalmanagement in der öffentlichen Verwaltung“ – verfasst von Michael Ahr.
Weiterlesen...Karriere – in der Kommunalverwaltung machbar
Eine Pilotstudie zeigt: Rund 20 Jahre nach Abschluss ihres Studiums sind Verwaltungsfachkräfte beruflich erfolgreich und zufrieden.
Weiterlesen...Personalmanagement in der Neuen Zeit
Am 6. Mai 2026 findet in Gelsenkirchen das 19. Symposium für Personalmanagement im öffentlichen Sektor statt.
Weiterlesen...Wohnraum zur Bindung von Nachwuchskräften
Stadtverwaltungen versuchen, Nachwuchskräfte mit günstigem Wohnraum anzuwerben und zu binden.
Weiterlesen...Beste Antworten.
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