Verlängerung des Kurzarbeitergeldes auf 24 Monate
Das Bundeskabinett hat folgende Verbesserungen beim Kurzarbeitergeld beschlossen, die am 1.7.2009 in Kraft treten und bis zum 31.12.2010 befristet gelten:
- Die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes wird ab 1.7.2009 von 18 auf 24 Monate verlängert. Dies gilt für alle Beschäftigte, die bis zum 31.12.2009 in Kurzarbeit gehen.
- Ab dem siebten Monat Kurzarbeit erstattet die Bundesagentur für Arbeit den Arbeitgebern die gesamten Sozialversicherungsbeiträge.
- Für Beschäftigte, die während der Kurzarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen teilnehmen, können die Sozialversicherungsbeiträge von Beginn an - also auch für die ersten sechs Monate - in voller Höhe von der Bundesagentur für Arbeit übernommen werden. Auch diese Regelung ist befristet bis zum Ende des Jahres 2010.
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