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Unisex-Tarife für private Versicherungen

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Ab Ende 2012 dürfen neu abgeschlossene Versicherungspolicen nur noch nach den Regelungen für Unisex-Tarife kalkuliert werden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass das Geschlecht die Versicherungsbeiträge nicht mehr beeinflussen darf.

Damit werden sich die Beiträge für Männer und Frauen in den einzelnen Versicherungssparten teilweise stark ändern. Frauen zum Beispiel mussten bisher in der Krankenversicherung mehr zahlen, weil sie statistisch länger leben und häufiger zum Arzt gehen. In anderen Versicherungen, wie der Kfz-Versicherung, werden Frauen günstiger versichert als Männer. Nun werden sich die Beiträge angleichen, denn die Gleichstellung von Männern und Frauen ist ein grundlegendes Prinzip der Europäischen Union.

 

Nach Artikel 21 und 23 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ist jegliche Diskriminierung wegen des Geschlechts verboten. Deswegen verlangt die europäische Gleichstellungsrichtlinie Unisex-Tarife für Versicherungen im Grundsatz schon seit dem 21. Dezember 2007. Die derzeit noch üblichen Abweichungen seien laut der Luxemburger Richter als Ausnahme formuliert worden. „Nach Ablauf einer angemessenen Übergangszeit“ müssten solche Ausnahmen jedoch auslaufen, ansonsten werde das Ziel der Gleichbehandlung von Frauen und Männern unterlaufen, erklärte der EuGH. Mit Wirkung vom 21. Dezember 2012 wird diese Ausnahme deshalb ungültig.

 

Die bisherige Regelung in der privaten Krankenversicherung geht davon aus, dass Frauen statistisch gesehen eine höhere Lebenserwartung haben als Männer und somit länger und mehr Leistungen aus der PKV beziehen. Daher liegen PKV-Beiträge für Frauen bisher rund 15 bis 20 Prozent über denen für Männer. Weil dies nun bald nicht mehr zulässig ist, werden sich die Beiträge zukünftig angleichen. Das heißt: Die Beiträge für Männer dürften deutlich steigen, die für Frauen vorerst etwas sinken. Gleiches gilt für die private Pflege- und Rentenversicherung sowie für die Berufsunfähigkeitsversicherung.

 


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Quelle: Newsletter des Landesfrauenrats Sachsen-Anhalt vom 11.11.2012

 

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