Neuer Tätigkeitsschlüssel ab Dezember 2011
Der Tätigkeitsschlüssel in den Meldungen zur Sozialversicherung wird ab 1. Dezember 2011 von 5 auf 9 Stellen erweitert. Neue Berufe, geänderte Berufsbezeichnungen und weitere Bildungs- und Ausbildungsabschlüsse machen diese Änderung erforderlich. Politik und Wirtschaft erhalten damit weitergehende Auswertungsmöglichkeiten als Grundlage für zukünftige Entscheidungen.
Für Meldezeiträume ab dem 1. Dezember 2011 wird ein neuer 9-stelliger Tätigkeitsschlüssel verbindlich eingeführt, der den bisherigen 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel ersetzt.
Konkret bedeutet dies, dass
- alle Anmeldungen mit einem Beginndatum ab 1. Dezember 2011,
- alle Jahresmeldungen ab dem Jahr 2011 und
- alle Entgeltmeldungen mit Beschäftigungszeiträumen, die nach dem 30. November 2011 enden
ausschließlich mit dem neuen 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel an die zuständige Krankenkasse übermittelt werden. Bis 30. November 2011 ändert sich nichts.
Für Meldungen, die sich auf Meldezeiträume bis zum 30. November 2011 beziehen, gilt der bisherige 5-stellige Tätigkeitsschlüssel, unabhängig vom Zeitpunkt, an dem die Meldung erstellt wird.
Eine gesonderte An- und Abmeldung zum 1. Dezember 2011 aufgrund der Umstellung des Tätigkeitsschlüssels ist nicht erforderlich.
Beispiel:
Die seit Jahren bestehende Beschäftigung eines Arbeitnehmers endet am 1. Dezember 2011. In der Abmeldung mit dem Meldezeitraum 1. Januar bis 1. Dezember 2011 wird der neue 9-stellige Tätigkeitsschlüssel verwandt, auch wenn die ursprüngliche Anmeldung mit dem 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel erfolgte. Sollte die Abmeldung irrtümlich mit dem 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel erfolgen, wird sie als ungültig abgewiesen.
Entsprechende maschinelle Umsetzungshilfen werden den Nutzern von Entgeltabrechnungsprogrammen von den Softwareherstellern zur Verfügung gestellt.
Tipp: Die kostenlose Ausfüllhilfe „sv.net“ beinhaltet bereits seit der Version 11.1 den neuen Tätigkeitsschlüssel. Für Meldezeiträume vor dem 1. Dezember 2011 stellt „sv.net“ den neuen 9-stelligen Tätigkeitsschlüssel automatisch in einen 5-stelligen Tätigkeitsschlüssel um. Weitere Informationen zu „sv.net“ finden Sie unter www.svnet.info.
Übersicht über den neuen Tätigkeitsschlüssel ab Dezember 2011:
| Stellen 1 bis 5 |
Ausgeübte Tätigkeit Gültige Schlüssel nach der Klassifizierung der Berufe (KldB) |
| Stelle 6 | Höchster allgemeinbildender Schulabschluss 1 = Ohne Schulabschluss 2 = Haupt-/Volksschulabschluss 3 = Mittlere Reife oder gleichwertiger Abschluss 4 = Abitur/Fachabitur 9 = Abschluss unbekannt |
| Stelle 7 | Höchster beruflicher Ausbildungsabschluss 1 = Ohne beruflichen Ausbildungsabschluss 2 = Abschluss einer anerkannten Berufsausbildung 3 = Meister-/Techniker- oder gleichwertiger Fachschulabschluss 4 = Bachelor 5 = Diplom/Magister/Master/Staatsexamen 6 = Promotion 9 = Abschluss unbekannt |
| Stelle 8 | Arbeitnehmerüberlassung 1 = nein 2 = ja Hinweis: Das stationäre Personal von Zeitarbeitsfirmen, z. B. der Personalsachbearbeiter, wird mit der Kennziffer „1“ gemeldet! |
| Stelle 9 | Vertragsform 1 = unbefristeter Arbeitsvertrag – Vollzeit 2 = unbefristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit 3 = befristeter Arbeitsvertrag – Vollzeit 4 = befristeter Arbeitsvertrag – Teilzeit |
Kostenloser Onlineservice
Alle Informationen und Arbeitshilfen zum neuen Tätigkeitsschlüssel stellt die Bundesagentur für Arbeit kostenlos im Internet auf ihrer Homepage zur Verfügung. Auch für Software-Anbieter steht ein Informationspaket bereit.
Abrufbar sind die Informationen unter diesem Direktlink oder über die Startseite der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) unter der Rubrik ⇒ Unternehmen ⇒ Sozialversicherung ⇒ Schlüsselverzeichnis.
Das Schlüsselverzeichnis 2010 gilt für Meldezeiträume ab 1. Dezember 2011.
Darüber hinaus kann der neue 9-stellige Tätigkeitsschlüssel direkt im Internet über das Auskunftstool "Tätigkeitsschlüssel Online" als Ziffernfolge und als Text ermittelt werden.
Quelle: AOK Praxis Aktuell 11/2011